Nach Prüfung der Unterlagen über die chemische
Zusammensetzung durch das ”Schweizer Bundesamt für
Gesundheit” (BAG) T Nr. 96047 darf nach einer chemischen
Untersuchung der UNIVERSAL-STEIN als
”Giftklassefrei” bezeichnet werden.

Auch ergab der Prüfbericht Nr. 403677 der
”Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt”,
St. Gallen, dass die organischen Inhaltsstoffe mit einer
Bioelimination nach 14 Tagen von 97% ein einmaliges Ergebnis
aufweisen. Demzufolge darf der UNIVERSAL-STEIN
als ”gut biologisch abbaubar” bezeichnet werden.
(OECD 302 B mit CO
2 Bestimmung)